| 1. Wie kann man beitreten ? |
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In der Menüleiste
oben ist ein Punkt "Betritt", dort sind alle Informationen dargelegt.
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| 2. Wer kann beitreten ? |
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Mitglied
werden dürfen alle Fachärzte für Orthopädie, Fachärzte für Orthopädie
und Unfallchirurgie sowie Fachärzte für Unfallchirurgie aus dem
Rheinland. Voraussetzung für
die Aufnahme generell ist jedoch die Mitgliedschaft im BVOU (dies wird
bei Erfassung der Daten auf der Homepage auch geprüft), ggf. - wie
schon mehrfach erfolgt - einfach einen Mitgliedsantrag für den BVOU
mitsenden.
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| 3. Können nur kassenärztlich Niedergelassene Mitglied werden ? |
| Nein, aufgenommen werden können auch angestellte Fachärzte in der Praxis, Privatärzte und Ärzte in leitenden Positionen in einer Klinik. Eines der Ziele der Kompetenznetz generell ist die bessere Verzahnung von Klinik und Praxis, dies spiegelt sich auch in der Möglichkeit des Beitritts wieder. |
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| 4. Ich bin schon Mitglied in einem anderen Netz - und nun ? |
| Wir haben keine Konkurrenzklausel gegenüber der Mitgliedschaft in anderen Netzen wie zum Beispiel lokalen fachübergreifenden Netzen im Rhein-Erft-Kreis, in Köln und in Leverkusen. Dies gilt auch speziell für das landesweit agierende Orthonet NRW eG, eine Reihe von unseren Mitgliedern - darunter auch mehrheitlich im Vorstand - nehmen an beiden Netzen, da sich diese untereinander ergänzen.a |
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| 5. Meine Daten auf der Homepage sind unvollständig und
müssen geändert oder ergänzt werden - was nun ? |
| Bitte email an den Webmaster mit Angabe, was geändert werden soll. Wir vertrauen auf die schriftliche Selbstauskunft ohne weitere Zeugnisse. |